Restaurierung & Konservierung
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Die Richtlinien für Restaurierung wurden 1964 in der "Charta von Venedig" festgeschrieben. Nicht zuletzt deshalb, weil Denkmäler (Kunstwerke) in der Vergangenheit durch unsachgemäße Eingriffe stark geschädigt und teilweise sogar vernichtet wurden. Die Charta basiert im Wesentlichen auf folgenden Prinzipien:


Ziel

Ziel der Konservierung und Restaurierung von Denkmälern ist sowohl die Erhaltung des Kunstwerks als auch die Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses.


Erhaltung

Ein Kunstwerk zu erhalten, setzt zunächst seine konsequente Pflege voraus

Die Struktur und Gestalt des Kunstwerks darf nicht verändert werden. Es dürfen daher nur in diesem Rahmen Eingriffe geplant und zugelassen werden.

Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muss sie erhalten werden. Jede Zerstörung und jede Umgestaltung der Originalteile ist verboten.

Das Kunstwerk ist untrennbar mit seiner Geschichte und der Umgebung der es zugehört verbunden. Eine Versetzung an einen anderen Ort, darf nur dann durchgeführt werden, wenn diese zum Schutz des Kunstwerks unbedingt erforderlich ist, oder durch bedeutende nationale und internationale Interessen gerechtfertigt wird.


Restaurierung

Eine Restaurierung ist immer dann anzustreben, wenn Gefahr für das Kunstwerk besteht. Die ästhetischen und historischen Werte des Kunstwerks sind unter Respektierung des überlieferten Bestandes zu bewahren und (sofern sich diese im Zuge einer Restaurierung abzeichnen sollten) gegebenenfalls zu erschließen. So kommt es etwa immer wieder vor, dass z.B. unter Farbschichten (z.B. von früheren Eingriffen), originale Bestandteile zum Vorschein kommen. Hier gilt allerdings zunächst, dass Beiträge zu einem Kunstwerk aus allen Epochen respektiert werden müssen. Eine Aufdeckung ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die zu entfernenden Teile von geringer Bedeutung sind und wenn der aufzudeckende Bestand von historischem, wissenschaftlichen und ästhetischen Wert ist.

Wenn sich für die Restaurierung die traditionellen Techniken als unzureichend erweisen, können zur Sicherung des Kunstwerks alle modernen Konservierungs- und Konstruktionstechniken herangezogen werden, sofern diese in ihrer Wirksamkeit und wissenschaftlich nachgewiesen sind und in der Vergangenheit bereits ausreichend erprobt wurden.

Elemente die fehlende Teile ersetzen, müssen sich dem Ganzen harmonisch einfügen, aber trotzdem vom Originalbestand unterscheidbar sein, damit die Restaurierung den Wert des Kunstwerks als Kunst- und Geschichtsdokument nicht verfälscht.

Hinzufügungen sind nur dann gestattet, wenn sie alle interessanten Teile des Kunstwerks, seinen überlieferten Rahmen, sowie die Ausgewogenheit der Komposition und das Verhältnis zur Umgebung respektieren.

Für die Restaurierung dürfen nur die qualitativ besten Produkte um Einsatz kommen. Sie müssen abhängig vom Originalbestand gewählt werden, müssen lichtecht sein und sie dürfen durch Alterungsprozesse nicht veränderbar sein. Ferner müssen alle Produkte jederzeit wieder abnehmbar sein ohne dabei den Originalbestand zu gefährden.


Dokumentation

Alle Arbeiten der Konservierung und Restaurierung (auch archäologischen Ausgrabungen) müssen immer von der Erstellung einer genauen Dokumentation in Form analytischer und kritischer Berichte, Zeichnungen und Photographien begleitet werden. Alle Arbeitsphasen sind hier zu verzeichnen: Freilegung, Bestandssicherung, Wiederherstellung und Integration sowie alle im Zuge der Arbeiten festgestellten technischen und formalen Elemente. Diese Dokumentation ist im Archiv einer öffentlichen Institution zu hinterlegen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung wird empfohlen.


Hinweis

In Kürze werde ich unter diesem Menüpunkt laufend weitere Informationen, z.B. über individuelle Schäden an Kunstwerken beschreiben und online stellen.



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